Rechtsprechung
BVerwG, 11.09.1992 - 1 B 131.92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit Gewerbeuntersagung - Voraussetzungen der gwerberechtlichen Unzuverlässigkeit - Voraussetzungen der erweiterten Gewerbeuntersagung - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewO § 35 Abs. 1 S. 2
Gewerberecht: Voraussetzungen einer erweiterten Gewerbeuntersagung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.1992 - 4 A 2160/91
- BVerwG, 11.09.1992 - 1 B 131.92
Papierfundstellen
- GewArch 1995, 116
Wird zitiert von ... (57) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 17.79
Gewerberecht - Untersagung - Anfechtung - Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit …
Auszug aus BVerwG, 11.09.1992 - 1 B 131.92
Daran fehlt es unter anderem, wenn eine anderweitige Gewerbeausübung nach Lage der Dinge ausscheidet (vgl. Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 17.79 - BVerwGE 65, 9 ; Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 CB 2.81 -, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 38). - BVerwG, 02.02.1982 - 1 CB 2.81
Erweiterte Gewerbeuntersagung - Erforderlichkeit - Voraussetzungen für die …
Auszug aus BVerwG, 11.09.1992 - 1 B 131.92
Daran fehlt es unter anderem, wenn eine anderweitige Gewerbeausübung nach Lage der Dinge ausscheidet (vgl. Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 17.79 - BVerwGE 65, 9 ; Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 CB 2.81 -, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 38).
- BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 6.14
Gewerbeausübung; Gewerbeuntersagung; Grundverwaltungsakt; Insolvenz; …
Die erweiterte Gewerbeuntersagung ist unter dem Gesichtspunkt wahrscheinlicher anderweitiger Gewerbeausübung schon dann zulässig, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende das andere Gewerbe in Zukunft ausübt, eine anderweitige Gewerbeausübung nach Lage der Dinge also ausscheidet (BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 17.79 - BVerwGE 65, 9 ; Beschluss vom 11. September 1992 - 1 B 131.92 - GewArch 1995, 116). - VGH Bayern, 27.01.2014 - 22 BV 13.260
Gewerbeuntersagung wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit - Maßgeblicher …
Einer besonderen Rechtfertigung im Verhältnis zur Untersagung des ausgeübten Gewerbes bedarf eine erweiterte Gewerbeuntersagung auch dann nicht, wenn - wie vorliegend - die Steuerschulden vergleichsweise niedrig sind (vgl. BayVGH, B.v. 30.4.2013 - 22 B 13.448 - juris); es bleibt auch in einem solchen Fall dabei, dass die erweiterte Gewerbeuntersagung unter dem Gesichtspunkt wahrscheinlicher anderweitiger Gewerbeausübung schon dann zulässig ist, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende das andere Gewerbe in Zukunft ausübt, eine anderweitige Gewerbeausübung nach Lage der Dinge also ausscheidet (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9/11; BVerwG, B.v. 11.9.1992 - 1 B 131.92 - GewArch 1995, 116;… BayVGH, B.v. 17.4.2012 - 22 ZB 11.2845 - juris Rn. 33;… BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 22 B 09.2785 - juris Rn. 14). - VG München, 19.07.2016 - M 16 K 15.5795
Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen - Erweiterte Gewerbeuntersagung
Ausreichend für diese Annahme ist es, dass keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende ein anderes Gewerbe oder eine der genannten leitenden Tätigkeiten in Zukunft ausübt (vgl. BVerwG, U. v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - juris; U. v. 2.2.1982 - 1 CB 2/81 - juris; B. v. 11.9.1992 - 1 B 131/92 - juris; B. v. 19.1.1994 - 1 B 5/94 - juris; BayVGH, U. v. 1.6.2011 - 22 B 09.2785 - juris).
- VG München, 15.11.2016 - M 16 K 16.1192
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden
Die erweiterte Gewerbeuntersagung ist unter dem Gesichtspunkt wahrscheinlicher anderweitiger Gewerbeausübung schon dann zulässig, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende das andere Gewerbe in Zukunft ausübt, eine anderweitige Gewerbeausübung nach Lage der Dinge also ausscheidet (vgl. BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C-17/79 - juris; U.v. 2.2.1982 - 1 CB 2/81 - juris; B.v. 11.9.1992 - 1 B 131/92 - juris; B.v. 19.1.1994 - 1 B 5/94 - juris;… U.v. 15.4.2015 - 8 C-6/14 - juris Rn. 17; BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 22 B 09.2785 - juris).Es lagen im hier zu beurteilenden Einzelfall des Antragstellers in Bezug auf die anzustellende Prognose (vgl. BVerwG, B.v. 11.9.1992 - 1 B 131/92 - juris Rn. 5) zum Zeitpunkt des Bescheiderlasses keine hinreichenden Anhaltspunkte für das Vorliegen besonderer Umstände vor, die eine anderweitige Gewerbeausübung in Zukunft ausgeschlossen hätten.
- VGH Bayern, 28.08.2013 - 22 ZB 13.1419
Keine Verletzung des Steuergeheimnisses durch das Finanzamt bei Mitteilung einer …
Die erweiterte Gewerbeuntersagung ist deshalb unter dem Gesichtspunkt wahrscheinlicher anderweitiger Gewerbeausübung schon dann zulässig, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende das andere Gewerbe in Zukunft ausübt, eine anderweitige Gewerbeausübung nach Lage der Dinge also ausscheidet (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9/11; BVerwG, B.v. 11.9.1992 - 1 B 131.92 - GewArch 1995, 116;… BayVGH, B.v. 17.4.2012 - 22 ZB 11.2845 - Rn. 33;… BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 22 B 09.2785 - Rn. 14). - OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2009 - 1 S 19.09
Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; (erweiterte) Gewerbeuntersagung; …
Nur dann, wenn besondere Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende in andere Gewerbe, Vertretungstätigkeiten oder leitende gewerbliche Tätigkeiten ausweichen wird, ist die erweiterte Gewerbeuntersagung nicht zulässig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. September 1992 - 1 B 131.92 - juris Rn. 5). - VG München, 21.12.2015 - M 16 K 15.2439
Erweiterte Gewerbeuntersagung
Ausreichend für diese Annahme ist es, dass keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende ein anderes Gewerbe oder eine der genannten leitenden Tätigkeiten in Zukunft ausübt (vgl. BVerwG, U. v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - juris; U. v. 2.2.1982 - 1 CB 2/81 - juris; B. v. 11.9.1992 - 1 B 131/92 - juris; B. v. 19.1.1994 - 1 B 5/94 - juris; BayVGH, U. v. 1.6.2011 - 22 B 09.2785 - juris). - VGH Bayern, 03.08.2015 - 22 ZB 15.1271
Gewerbeuntersagung wegen ungeordneter Vermögensverhältnisse eines …
Die erweiterte Gewerbeuntersagung ist deshalb unter dem Gesichtspunkt wahrscheinlicher anderweitiger Gewerbeausübung schon dann zulässig, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende das andere Gewerbe in Zukunft ausübt, eine anderweitige Gewerbeausübung nach Lage der Dinge also ausscheidet (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9/11; BVerwG, B.v. 11.9.1992 - 1 B 131.92 - GewArch 1995, 116;… BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6.14 - Rn. 17;… BayVGH, B.v. 17.4.2012 - 22 ZB 11.2845 - Rn. 33;… BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 22 B 09.2785 - Rn. 14). - VGH Bayern, 04.06.2014 - 22 C 14.1029
Prozesskostenhilfe; erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit wegen …
Die erweiterte Gewerbeuntersagung ist deshalb unter dem Gesichtspunkt wahrscheinlicher anderweitiger Gewerbeausübung schon dann zulässig, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende das andere Gewerbe in Zukunft ausübt, eine anderweitige Gewerbeausübung nach Lage der Dinge also ausscheidet (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9/11; BVerwG, B.v. 11.9.1992 - 1 B 131.92 - GewArch 1995, 116;… BayVGH, B.v. 17.4.2012 - 22 ZB 11.2845 - Rn. 33;… BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 22 B 09.2785 - Rn. 14). - VG München, 20.03.2017 - M 16 K 16.1626
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen
Ausreichend für diese Annahme ist es, dass keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende ein anderes Gewerbe oder eine der genannten leitenden Tätigkeiten in Zukunft ausübt (vgl. BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - juris; BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 CB 2/81 - juris; BVerwG, B.v. 11.9.1992 - 1 B 131/92 - juris; BVerwG, B.v. 19.1.1994 - 1 B 5/94 - juris; BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 22 B 09.2785 -juris). - VGH Bayern, 14.08.2014 - 22 B 14.880
Gewerbeuntersagung gegenüber einer Unternehmergesellschaft und gegenüber ihrem …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2009 - 4 A 830/07
Zulässigkeit einer Untersagung der Tätigkeit als Vertretungsberechtigter wegen …
- VG Chemnitz, 29.06.2006 - 4 K 1570/05
Gewerberecht: Sofortvollzug einer Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, …
- VG München, 06.07.2017 - M 16 K 16.2716
Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen
- VG Köln, 15.06.2020 - 1. Kammer
- VG München, 05.06.2020 - M 16 K 19.2899
Erweiterte Gewerbeuntersagung, GmbH, Unzuverlässigkeit einer juristischen Person, …
- VG München, 03.03.2017 - M 16 K 16.2716
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit aufgrund wirtschaftlicher …
- VG Köln, 13.03.2014 - 1 K 3458/13
Anklage wegen Hehlerei
- VG Köln, 09.04.2021 - 1 L 270/21
- VG Köln, 15.06.2020 - 1 K 191/20
- VG Köln, 25.02.2020 - 1 L 2510/19
- VGH Bayern, 05.06.2014 - 22 C 14.971
Prozesskostenhilfe; Gewerbeuntersagung
- VGH Bayern, 02.06.2014 - 22 C 14.738
Prozesskostenhilfe; Widerruf einer Maklererlaubnis; erweiterte …
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.08.2010 - 1 S 188.09
Gewerberecht - erweiterte Gewerbeuntersagung wegen fehlender Zuverlässigkeit; …
- VG Köln, 15.06.2020 - 1 K 7013/19
- VG Köln, 09.06.2020 - 1 L 360/20
- VG München, 21.03.2017 - M 16 K 16.2855
Gewerbeuntersagung wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit
- VG München, 12.12.2016 - M 16 K 16.1782
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen
- VG München, 01.12.2015 - M 16 K 15.1300
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit
- VG München, 31.03.2015 - M 16 K 14.4851
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit
- VGH Bayern, 30.04.2013 - 22 B 13.448
Verhältnismäßigkeit auch bei vergleichsweise niedrigen Steuerschulden
- VG Augsburg, 14.02.2013 - Au 5 K 12.1215
Einfache und erweiterte Gewerbeuntersagung gegenüber der Geschäftsführerin einer …
- VG Köln, 30.08.2007 - 1 K 1852/07
- VG Köln, 19.06.2019 - 1 K 11649/17
- VG Köln, 20.03.2019 - 1 K 2313/18
- VG München, 02.05.2016 - M 16 K 15.4125
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit
- VG München, 09.12.2015 - M 16 K 15.846
Rechtmäßige Gewerbeuntersagung
- VG Hamburg, 06.08.2015 - 2 K 4611/14
Anhörung der Handelskammer bei Gewerbeuntersagung
- VG München, 01.03.2016 - M 16 K 15.3271
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit
- VG München, 17.01.2017 - M 16 K 16.1910
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen gewerblicher Unzuverlässigkeit
- VG München, 01.03.2016 - M 16 K 15.2528
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden
- VG Magdeburg, 30.10.2019 - 3 B 334/19
Gaststättenuntersagung bei Hygienemängeln
- VG Würzburg, 16.10.2017 - W 6 K 17.707
Keine Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Verfahren gegen Gewerbeuntersagung
- VG München, 02.08.2016 - M 16 K 16.764
Gewerbeuntersagung wegen gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit
- VG München, 10.10.2017 - M 16 K 16.5466
Untersagung der Gewerbeausübung wegen Unzuverlässigkeit
- VG München, 07.07.2015 - M 16 K 14.3134
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Betrugsstraftaten; …
- VG München, 17.04.2012 - M 16 K 11.5435
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuerschulden; Haft zur Abgabe …
- VG München, 13.01.2015 - M 16 K 14.3290
Isolierte Anfechtung einer erweiterten Gewerbeuntersagung
- VG München, 14.10.2014 - M 16 K 13.5776
Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Bäckereibetrieb; Hygienemängel
- VG München, 30.09.2014 - M 16 K 14.3124
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuerrückstände
- VG München, 05.08.2014 - M 16 K 14.1259
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuerschulden
- VG München, 29.04.2014 - M 16 K 13.5846
Unzuverlässigkeit des GmbH-Geschäftsführers
- VG München, 21.06.2016 - M 16 K 15.4732
Erweiterte Gewerbeuntersagung bei erheblichen Steuerschulden
- VG München, 25.02.2013 - M 16 K 12.1276
Erweiterte Gewebeuntersagung; Unzuverlässigkeit; gewerberechtlich relevante …
- VG München, 17.04.2012 - M 16 K 11.4700
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuerschulden; Haft zur Abgabe …
- VG München, 17.04.2012 - M 16 K 11.6218
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuerschulden
- VG Bayreuth, 04.10.2023 - B 10 K 21.803
(erweiterte) Gewerbeuntersagung, Pflicht zur Abmeldung des Gewerbes, …
Rechtsprechung
BVerwG, 01.02.1994 - 1 B 9.94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
GewO § 35
Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Steuerrückstände - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gewerbeuntersagung - Unzuverlässigkeit - Abgabenschulden
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 22.10.1993 - 7 L 1581/93
- BVerwG, 01.02.1994 - 1 B 9.94
Papierfundstellen
- GewArch 1995, 116
Wird zitiert von ... (31) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 29.01.1988 - 1 B 164.87
Gewerbeuntersagung - Gewerbetreibender - Steuerrückstände - Unzuverlässigkeit - …
Auszug aus BVerwG, 01.02.1994 - 1 B 9.94
Daß auch Steuerschulden, die auf Schätzungen beruhen, bei der Beurteilung der Unzuverlässigkeit berücksichtigungsfähig sein können, ist ebenfalls geklärt (Beschluß vom 29. Januar 1988 - BVerwG 1 B 164.87 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 45 = GewArch 1988, 162 >163<). - BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 52.78
Gewerberecht - Untersagung - Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Auszug aus BVerwG, 01.02.1994 - 1 B 9.94
Ob Abgabenschulden die Annahme der Unzuverlässigkeit begründen können, wenn sie auch aus nicht mit dem Gewerbebetrieb zusammenhängenden Steuern erwachsen sind, hängt, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden hat, davon ab, ob ihr Vorliegen zu einer ungünstigen Prognose hinsichtlich des gewerblichen Wirkens (mit) Anlaß gibt (Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 52.78 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 36 >S. 5< = GewArch 1982, 233 >234<).
- VG Regensburg, 12.07.2018 - RO 5 K 17.2090
Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit
b) Dabei spielt es keine Rolle, ob die Steuerrückstände auf Schätzungen seitens des Finanzamts beruhen, da nur die Fälligkeit der Steuerschuld maßgeblich ist, nicht deren materielle Rechtmäßigkeit (BVerwG vom 1.2.1994, Az.: 1 B 9/94 Rdnr. 3;… Ennuschat, in: Tettinger/Wank/Ennuschat, Gewerbeordnung 8. Aufl. 2011, § 35 Rdnr. 51). - VG Regensburg, 26.11.2020 - RN 5 S 20.2026
Untersagung des selbstständig ausgeübten Handwerkes
Irrelevant ist dabei, ob die Steuerrückstände auf Schätzungen beruhen, da nur die Fälligkeit der Steuerschuld maßgeblich ist, nicht deren materielle Rechtmäßigkeit (BVerwG, B. v. 1.2.1994 - 1 B 9/94, juris, Rn. 3;… B. v. 29.1.1988 - 1 B 164/87, juris, Rn. 4;… BayVGH, B. v. 13.6.2006 - 22 ZB 06.1392, juris, Rn. 2;… Ennuschat in Ennuschat/Wank/Winkler, GewO, 9. Aufl. 2020, § 35 Rn. 51). - VG Oldenburg, 11.10.2004 - 12 B 3858/04
Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit aufgrund von Steuerrückständen
Zu berücksichtigen sind auch die Abgabenschulden, die aus nicht mit dem Gewerbebetrieb zusammenhängenden Steuern erwachsen sind (BVerwG, Beschluss vom 1. Februar 1994 - 1 B 9.94 - GewArch 1995, 116).
- VG Regensburg, 16.05.2017 - RN 5 K 16.620
Erweiterte Gewerbeuntersagung neben Widerruf einer Gaststättenerlaubnis
Irrelevant dabei ist, ob die Steuerrückstände auf Schätzungen beruhen, da nur die Fälligkeit der Steuerschuld maßgeblich ist, nicht deren materielle Rechtmäßigkeit (BVerwG, B.v. 01.02.1994 - 1 B 9/94 - juris Rn. 3;… Ennuschat, in: Tettinger/Wank/Ennuschat, Gewerbeordnung, 8. Auflage 2011, § 35 Rn. 51). - VG Arnsberg, 22.07.2020 - 1 L 485/20 vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 01. Februar 1994 - 1 B 9.94 -, juris, Rn. 3, und vom Januar 1988 - 1 B 164.87 -, juris, Rn. 4; OVG NRW, Beschluss vom 29. Januar 2016 - 4 B 752/15 -, juris, Rn. 6f., m.w.N.
- VGH Bayern, 24.10.2012 - 22 ZB 12.853
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Verletzung steuerrechtlicher Erklärungs- und …
Unerheblich ist dabei, ob sich die Versäumnisse auf Steuern beziehen, die nicht gewerbespezifischer Natur sind (vgl. BVerwG vom 2.2.1982 GewArch 1982, 233 f.) oder nicht mit dem Gewerbebetrieb zusammenhängen, sofern sie Anlass zu einer ungünstigen Prognose für das Gewerbe geben (vgl. BVerwG vom 1.2.1994 GewArch 1995, 116). - VG Berlin, 29.01.2021 - 4 K 16.19
GewO, GmbHG
Hierfür kommen in Betracht Verstöße gegen Rechtsvorschriften, die sich auf die Gewerbetätigkeit auswirken können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. Februar 1994 - BVerwG 1 B 9.94 -, juris Rn. 3). - VGH Bayern, 25.11.2009 - 22 CS 09.2360
Sofortige Vollziehbarkeit; Widerruf der Gaststättenerlaubnis; Untersagung der …
Dass auch Steuerschulden, die auf Schätzungen beruhen, bei der Beurteilung der Unzuverlässigkeit berücksichtigt werden können, ist in der Rechtsprechung geklärt (BVerwG vom 1.2.1994, GewArch 1995, 116). - VG Regensburg, 23.03.2017 - RN 5 K 16.1146
Erweiterte Gewerbeuntersagung - Steuergeheimnis steht einer Anhörung öffentlicher …
Irrelevant dabei ist, ob die Steuerrückstände auf Schätzungen beruhen, da nur die Fälligkeit der Steuerschuld maßgeblich ist, nicht deren materielle Rechtmäßigkeit (BVerwG, B.v. 01.02.1994 - 1 B 9/94 - juris Rn. 3;… Ennuschat, in: Tettinger/Wank/Ennuschat, Gewerbeordnung, 8. Auflage 2011, § 35 Rn. 51). - VG Regensburg, 16.01.2018 - RN 5 S 17.1477
Widerruf einer Gaststättenerlaubnis
Irrelevant dabei ist, ob die Steuerrückstände auf Schätzungen beruhen, da nur die Fälligkeit der Steuerschuld maßgeblich ist, nicht deren materielle Rechtmäßigkeit (BVerwG, B.v. 01.02.1994 - 1 B 9/94 - juris Rn. 3;… Ennuschat, in: Tettinger/Wank/Ennuschat, Gewerbeordnung, 8. Auflage 2011, § 35 Rn. 51). - VG Regensburg, 09.01.2020 - RO 5 K 18.776
Erfolglose Klage gegen erweiterte Gewerbeuntersagung
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.08.2010 - 1 L 112/10
Steuerrecht: Zeitpunkt der rechtlichen Bedeutung von Steuer-Neufestsetzungen
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.10.2014 - 1 L 105/14
Gewerbeuntersagung - zur Gewerbebezogenheit der Steuerschuld
- VGH Bayern, 09.07.2012 - 22 ZB 12.164
Erweiterte Gewerbeuntersagung gegen den Vertretungsberechtigten mehrerer …
- OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2019 - 1 M 67/19
Erweiterte Gewerbeuntersagung
- VG Regensburg, 28.11.2019 - RO 5 K 17.2028
Gewerbeuntersagung gegen den Geschäftsführer einer GmbH
- VG Regensburg, 22.03.2018 - RO 5 K 17.371
Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen rechtmäßig
- VG Berlin, 20.01.2015 - 4 L 386.14
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Versagung der Verlängerung einer Lizenz im …
- VG Potsdam, 18.01.2023 - 3 L 868/22
- VG Regensburg, 27.02.2020 - RN 5 K 19.2084
Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen
- VG Regensburg, 14.01.2016 - RN 5 K 15.1358
Gewerbeuntersagung wegen Beitrags- und Steuerschulden
- VG Regensburg, 09.07.2015 - RN 5 K 14.1218
Rechtmäßiger Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Steuerrückstände
- VG München, 27.05.2014 - M 16 K 13.5111
Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuerrückstände
- VG Oldenburg, 20.09.2002 - 12 B 3207/02
Aufschiebende Wirkung; Ermessen; Gewerbe; Gewerbeausübung; Gewerbeuntersagung; …
- VG Schleswig, 12.01.1996 - 12 A 171/95
Widerruf der Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister; Vorliegen der …
- VG Regensburg, 14.01.2016 - 5 K 15.1358
Gewerbeuntersagung wegen Beitrags- und Steuerschulden
- VG Würzburg, 29.05.2009 - W 6 K 08.2131
Erweiterte Gewerbeuntersagung; gewerberechtliche Unzuverlässigkeit; …
- VG Augsburg, 14.07.2008 - Au 4 K 08.502
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Steuerschulden; teilweise unzulässige …
- VG Augsburg, 19.05.2008 - Au 4 K 08.224
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; wirtschaftliche …
- VG Augsburg, 11.04.2008 - Au 4 K 08.139
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; wirtschaftliche …
- VG Augsburg, 07.04.2008 - Au 4 K 07.1194
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Vermögenslosigkeit; …
Rechtsprechung
BVerwG, 21.09.1992 - 1 B 127.92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
GewO § 35 Abs. 1
Gewerberecht: Teiluntersagung durch Beschäftigungsverbot bezüglich eines bestimmten Mitarbeiters - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gewerberecht - Beschäftigungsverbot - Unzuverlässigkeit
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 09.03.1992 - 22 B 90.2608
- BVerwG, 21.09.1992 - 1 B 127.92
Papierfundstellen
- GewArch 1995, 116
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 24.02.1966 - I C 37.65
Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Gewerbeuntersagung - Voraussetzungen …
Auszug aus BVerwG, 21.09.1992 - 1 B 127.92
In der Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Urteil vom 24. Februar 1966 - BVerwG 1 C 37.65 - BVerwGE 23, 280 >284< = GewArch 1966, 202) ist geklärt, daß das an den Gewerbetreibenden gerichtete Verbot, Arbeitnehmer zu beschäftigen, als Teiluntersagung eines Gewerbes seine Rechtsgrundlage in § 35 Abs. 1 GewO finden und unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit gerade geboten sein kann.Daß auch die Auswahl und die Verwendung eines Arbeitnehmers Teilaspekte der Ausübung des Gewerbes darstellen, hat der Senat in seinem Urteil vom 24. Februar 1966 (a.a.O.) ebenfalls bereits klargestellt.
- BVerwG, 15.02.1995 - 1 B 19.95
Unselbständige leitende Beschäftigung - Teilbereich - Revision - Uneingeschränkte …
Wie unter Umständen nur eine Teiluntersagung des ausgeübten Gewerbes zulässig ist (BVerwGE 23, 280, 284; vgl. auch Beschluß vom 21. September 1992 - BVerwG 1 B 127.92 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 52), darf - unter Beachtung der bestehenden gesetzlichen Grenzen für eine Beschränkung etwa der Vertretungsbefugnis (vgl. z.B. § 50 HGB , § 54 HGB , § 82 Abs. 1 AktG , § 37 GmbHG ) - auch die Erstreckung einer Untersagung auf unselbständige leitende Tätigkeiten nur ausgesprochen werden, soweit sie erforderlich ist. - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2015 - 4 B 224/15
Rechtmäßigkeit der Untersagung aller selbstständigen Gewerbe
vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.9.1992 - BVerwG 1 B 127.92 -, juris, Rn. 4, = GewArch 1995, 116. - VG Berlin, 20.07.2018 - 4 L 403.17
Mit einer Schließungsverfügung verbundene Versagung einer Spielhallenerlaubnis
Denn bei Unzuverlässigkeit einer juristischen Person gerade wegen des festgestellten negativen Einflusses des Geschäftsführers kommt eine Teil-Gewerbeuntersagung in Gestalt eines Beschäftigungsverbotes für den bisherigen Geschäftsführer in Betracht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. September 1992 - BVerwG 1 B 127.92 -, juris Rn. 4). - VGH Bayern, 09.11.2021 - 22 CS 21.2230
Rechtmäßigkeit einer Gewerbeuntersagung gegen GmbH - Pflichtverletzungen des …
Die Untersagungsverfügung ist auch nicht deshalb unverhältnismäßig, weil als milderes Mittel ein Ausschluss des Geschäftsführers von seiner Vertretungsbefugnis in Betracht gekommen wäre (…vgl. hierzu BayVGH, B.v. 7.6.2018 - 22 ZB 18.807 - juris Rn. 11; BVerwG, B.v. 21.9.1992 - 1 B 127.92 - juris Rn. 4;… Marcks in Landmann/Rohmer, GewO, Stand Februar 2021, § 35 Rn. 65;… Ennuschat in Ennuschat/Wank/Winkler, GewO, 9. Aufl. 2020, § 35 Rn. 97). - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2015 - 4 B 220/15
Untersagung der weiteren selbständigen Ausübung eines Gewerbes wegen Verletzung …
vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.9.1992 - BVerwG 1 B 127.92 -, juris, Rn. 4, = GewArch 1995, 116.